Gottesdienstordnung PV Erwitte und PV Geseke

Bei der Erstellung der neuen Gottesdienstordnung sind folgende Überlegungen zugrunde gelegt:

  • Verlässlichkeit auch bei Abwesenheit aufgrund von Urlaub, Exerzitien, Fortbildung, Krankheit
  • Die Vorgaben des Erzbischofs (für jeden Priester maximal 3 Sonntagsmessen inkl. Vorabendmesse und in der Regel eine Werktagsmesse täglich)
  • Berücksichtigt sind ferner Messdienerfahrten und aufgrund anderer Aufgaben z.B. die jährliche Malteser Wallfahrt nach Lourdes, sowie auswärtige Gottesdienst-Verpflichtungen
  • Ausgewogenheit zwischen den beiden Pastoralverbünden unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe
  • Einbeziehung der Kapellengemeinden in die Werktagsmessen
  • In jeder der neun Pfarrkirchen wird eine Sonntagsmesse und eine Werktagsmesse in der Woche Dabei sind die „alten Zeiten“ möglichst berücksichtig worden.

Wir möchten es  weiterhin ermöglichen, dass Trauungen/Brautämter und auch Ehejubiläen am Samstag möglich sind und, falls gewünscht,  Seelenämter gefeiert werden. Sofern es leistbar ist, können weiterhin „Sondergottesdienste“ anlässlich von Schützenfesten, Vereinsjubiläen, Dorffesten etc. vereinbart werden.