Datenschutzinformation Erstkommunion/Firmung
Mit diesem Dokument möchten wir Sie gemäß §§ 15, 16 KDG über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Ihres Kindes informieren.
Verantwortlich für die Verarbeitung ist:
Pastoraler Raum Geseke-Erwitte, An der Abteil 4, 59590 Geseke
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Datenschutz in St. Petri, Geseke haben, dann nehmen Sie bitte über datenschutz-kg@biehn-und-professionals.de Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten auf.
Die interne Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der Ihres Kindes erfolgt zur Vorbereitung auf die Erstkommunion und/oder Firmung sowie für ihren Empfang und dessen Nachweis. Da diese Sakramente nur einmal empfangen werden können, müssen diese Daten im Meldewesen sowie in den Kirchenbüchern nachweisbar dokumentiert werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Abs. 1 lit. f KDG, da die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im kirchlichen Interesse liegt.
Weiterhin können die Daten für Zwecke verarbeitet werden, die darüber hinaus gehen. Dieses kann z.B. die öffentliche Information über die Kommunionskinder der Gemeinde sein. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in diesem Fall Ihre Einwilligung nach § 6 Abs. 1 lit. b KDG.
Es können darüber hinaus bestimmte Daten zu Ihrer Person oder Ihrem Kind verarbeitet werden, die uns gem. § 42 Bundesmeldegesetz aus dem Meldewesen zur Erfüllung unserer Aufgaben übermittelt wurden.
Ihre oder die Daten ihres Kindes werden, sofern es zur Erreichung der o.g. Zwecke erforderlich ist oder soweit Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben, an die anderen Teilnehmer an der Firm-/Kommunionvorbereitung, Katecheten, Schulen, Eltern, Dienstleister etc. übermittelt. Soweit wir während der Firm- oder Kommunionvorbereitung Dienstleister mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beauftragen, werden wir mit diesen einen Auftragsverarbeitungsvertag abschließen und damit sicherstellen, dass Ihre Daten KDG-konform verarbeitet werden.
Die Daten können ggf. zur Aktualisierung der Kirchenbücher an andere Pfarrämter weitergeleitet werden. Dazu können sie auch an Drittstaaten übermittelt werden, wenn sich der Taufort in einem Drittland befindet. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in § 41 Abs. 4 KDG.
Die personenbezogenen Daten werden während der Vor- und Nachbereitung der Erstkommunion und/oder Firmung aufbewahrt. Wird darüber hinaus eine Information zu speziellen Angeboten gewünscht, werden die Daten bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung verwahrt.
Nach Wegfall des Verarbeitungszweckes werden die Daten archiviert und nach dem Ablauf der (kirchen-) gesetzlichen Mindestaufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet. Soweit die Daten in Kirchenbücher eingetragen wurden, werden diese Daten dauerhaft archiviert.
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach §§ 17 bis 24 KDG die Rechte auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden, personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
Im Falle einer Datenverarbeitung nach § 6 Abs. 1 lit. f oder g KDG, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen.
Ihnen steht, unbeschadet eines anderen Rechtsbehelfs, ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsicht zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen das KDG oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.
Zuständige Datenschutzaufsicht für das Erzbistum Paderborn ist das
Katholische Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 144
44309 Dortmund
Telefon: 0231 1389850
E-Mail: info@kdsz.de
www.katholisches-datenschutzzentrum.de